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Kindeswohl oder Behördenwillkür
Der Fall Neubronner und die Reformunwilligkeit deutscher Bildungsbehörden
Dagmar Neubronner ist nicht grundsätzlich gegen die Schule, die Diplom Biologin hat sogar selbst eine mitbegründet. Die eigenen Söhne indes lernen lieber zu Hause in der Familie. Sohn Moritz zum Beispiel empfand die Mitschüler als laut und störend, er konnte sich nicht konzentrieren, immer häufiger wurde er immer schlimmer krank. Er bekam eine Lungenentzündung. Ihr Sohn erkrankte an der Schule, sagten die Eltern vor Gericht. „Er hatte überhaupt keinen Lebensmut mehr“, berichtet Dagmar Neubronner,
 Weil sie ihre beiden Söhne nicht gegen ihren Willen zum Schulbesuch zwingen wollen, rückt ihnen die Bremer Schulbehörde jetzt mit hohen Zwangsgeldern und alternativ Erzwingungshaft zu Leibe und das obwohl regelmäßige Leistungsüberprüfungen der örtlichen Schule Thomas und Moritz eine gute Entwicklung bescheinigen. Auch sonst ist die Familie gut integriert in die Bremer Gesellschaft.
Obwohl alle anderen Staaten der Europäischen Union Homeschooling und freies Lernen in der Familie gesetzlich legalisiert haben, zeigt sich Deutschland nach wie vor uneinsichtig und behandelt Freilerner wie Schulverweigerer.
AKTUELL
04.01.2008 Die skandalöse Verweigerung von Prozesskostenhilfe für Familie Neubronner durch Bremer Gerichte wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht korrigiert. Den gegen den Schulzwang für ihre Kinder klagenden Eltern, die als freie Kleinverleger ein geringes Einkommen haben, war Prozesskostenhilfe verweigert worden mit der Begründung, es bestünden - trotz zugelassener Berufung - zu geringe Erfolgsaussichten in ihrem Fall. Das Bundesverfassungsgericht korrigierte dies jetzt und stellte fest: Wenn finanzielle Prozesskostenhilfe nur in eindeutig aussichtsreichen Fällen gewährt wird, nützt sie nichts, die Rechtsgleichheit besteht gerade darin, dass auch weniger Wohlhabende ihr Recht einklagen können, ohne im Fall eines verlorenen Prozesses in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Familie Neubronner hat das Urteil und seine Begründung zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt, siehe hier.
Trotz dieser guten Nachricht lasten auf der Familie inzwischen Zwangsgeldfestsetzungen und -drohungen von insgesamt 7.500 €, "weitere Zwangsmaßnahmen" wurden angedroht. Da nach den erfolglosen Pfändungsversuchen hier nur noch Erzwingungshaft und Einschränkungen des elterlichen Sorgerechts in Frage kommen, verlässt die Familie mit den Kindern am 7. Januar Deutschland. Mutter Dagmar Neubronner bleibt in Bremen wohnhaft, um die Verlagsgeschäfte weiter zu führen und weil die Familie nach wie vor hofft, bald eine Lösung für Bremen zu finden. Ihre Berufungsklage vor dem Oberverwaltungsgericht auf das Recht ihrer Kinder, frei zu lernen, läuft weiter, ebenso die Petition auf Aussetzung all der Zwangsmaßnahmen bis zur endgültigen juristischen Klärung.
Die Korrektur des Bundesverfassungsgerichtes bezieht sich nur auf den bereits verlorenen ersten Prozess. Den Berufungsprozess und die Gebühren für alle Widersprüche und Beschwerden muss die Familie in jedem Fall selbst finanzieren. Sie ist daher jetzt mehr denn je auf finanzielle Solidarität angewiesen.
04.12.2007 Erneute Zwangsgeldandrohung durch die Bremische Bildungsbehörde über insgesamt 3000 € Bescheid zum Download
Freitag, 16. November 2007, 11.30 Uhr Pressekonferenz Ort: Anwaltskanzlei Dr. Fuchs, Schönigt + Partner, Meyerstraße 4 (Ecke Buntenorsteinweg), 28201 Bremen
Auf der PK soll mitgeteilt werden, welche weiteren juristischen Schritte die Familie Neubronner im "Bremer Schulrechtsstreit" aktuell unternehmen wird und wie dramatisch sich die aktuelle Situation der Familie nach den weitgehenden Pfändungsmaßnahmen der Bildungsbehörde verändert hat. Zudem soll informiert werden über die aktuelle, stetig zunehmende nationale und internationale Unterstützung der Familie Neubronner.
Moritz (10 J.) und Thomas (8 J.) Neubronner lernen seit über zwei Jahren mit gutem Erfolg zuhause. Den Eltern wird die gesetzlich mögliche Genehmigung verweigert, sie haben dagegen geklagt. Obwohl die Gerichtsverhandlung noch aussteht und die Kinder nachweislich gute Leistungen erbringen, wurden nach vergeblichem Pfändungsversuch im Haushalt sämtliche Konten der Familie gesperrt. Da auch die Geschäftskonten der selbständig tätigen Eltern betroffen sind, steht die Familie vor dem Ruin. Parallel gehen stapelweise Unterstützerbriefe bei der Famile ein - und bei der Bildungssenatorin. Nach wie vor verweigert die Schulbehörde inhaltliche Begründungen dafür, warum Bremen am 1938 eingeführten Schulzwang festhält, ein Vorgehen, mit dem die deutschen Bundesländer euorpaweit isoliert sind. Worum geht es den Neubronners, und wie geht es weiter?
Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Matthias Westerholt zur Verfügung. Bitte teilen Sie doch kurz mit, ob Sie an der Pressekonferenz teilnehmen werden? Kontakt: Rechtsanwalt Matthias Westerholt Rechtsanwälte Dr. Fuchs, Schönigt + Partner Meyerstr. 4 28201 Bremen Tel.: 0421/16 55 290 Fax: 0421/16 55 292 e-mail: westerholt@die-rechtsanwaelte.com internet: www.die-rechtsanwaelte.
Nähere Infomationen
-Presseerklärung des Netzwerks Bildungsfreiheit “Auf Bildungsfreiheit steht Gefängnis”
Das Blog der Neubronners
Dokumente zum Download
Kooperationsvereinbarung mit der Bremer Bildungsbehörde
Zeugnisse der Grundschule Borchshöhe für Thomas und Moritz Neubronner
Kontopfändung und Einziehungsauftrag
Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Bremen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Prozesskostenhilfe
Internationale Reaktionen Mittlerweile hat die internationale Öffentlichkeit reagiert und stapelweise Briefe, Faxe und Emails an die Bremer Schulsenatorin und Familie Neubronner geschickt. Von den USA über die Staaten der Europäischen Union bis hin nach Japan reichen die Solidaritätsbekundungen mit den Freilernern. Die Suchmaschine Google gibt über 600 englischsprachige Beiträge zum "Neubronner case" aus. Eine Reihe renommierter internationaler Bildungsorganisationen und Privatpersonen aus aller Welt haben sich an in der Angelegenheit an den Bremer Bildungssenat gewandt, die wir nachfolgend dokumentieren
Großbritannien: Education otherwise USA: Homeschool Legal Defense Association USA: Clonlara School Frankreich: Les enfants d´abord Deutschland: Netzwerk Bildungsfreiheit National Coalition of Alternative Community Schools Schweden: Jonas Himmelstrand Südafrika: Association for Homeschooling Oberstudienrat Raimund Pousset Slowakei: Nachricht über die Genehmigung von Homeschooling
 Presseecho:
Kommentar der TAZ “Die spinnen die Bremer”
TAZ vom 03.06.2006
BrandEins Magazin
STERN TV
Radio Bremen
Worldnetdaily
DIE WELT
Karikatur mit freundlicher Genehmigung von Götz Wiedenroth
Unterstützung:
Wer den Rechtskampf der Neubronners für Bildungsfreiheit unterstützen möchte, kann dies gerne tun. Rechtsanwalt Matthias Westerholt hat ein Anderkonto für diesen Zweck eingerichtet. Unterstützungsspenden können auf folgendes Konto überwiesen werden:
Kontoinhaber: RA Matthias Westerholt Konto-Nr: 10226348 Bank Sparkasse Bremen BLZ: 290 501 01 Aus dem EU Ausland IBAN: DE33290501010010226348 BIC: SBREDE22XXX Verwendungszweck: "Homeschooling Neubronner"
oder international auch über www.Moneybookers.de. Einfach und kostenlos registrieren und Geld per Mail versenden. Begünstigter ist westerholt@die-rechtsanwaelte.com
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