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Der Schulzwang wird fallen wie die Berliner Mauer
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Homeschooling kontrovers - Jürgen Dudek antwortet seinem Kritiker

Familie Dudek, bekannt durch zahlreiche Berichte in Presse, Funk und Fernsehen, wurde kürzlich auch wieder Gegenstand der Betrachtung in einem längeren Artikel der hessischen Kirchenzeitung “Kasseler Sonntagsblatt”.
Diese grundsätzlich recht faire Berichterstattung fand allerdings nicht nur Zustimmung bei der Leserschaft. Ein Leserbriefschreiber namens Alfred Hartenbach machte seinem Unverständnis mit abwertenden und erbosten Worten Luft.
Bei näherem Hinsehen entpuppte dieser sich jedoch als ehemaliger SPD Bundestagsabgeordneter, Richter, Staatsanwalt und Staatssekretär im Justizministerium.
Dessen boshafte und hetzende Äußerungen veranlassten Jürgen Dudek zu einer ausführlichen Replik, in der er grundlegend Stellung bezieht zu seinem Handeln und eloquent den Vorwürfen begegnet, die ihm und der Homeschoolbewegung in Deutschland immer wieder entgegen gebracht werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Argumente möchten wir den Disput an dieser Stelle veröffentlichen und besonders die Antwort von Herrn Dudek zur Lektüre empfehlen.
Nachstehend die Artikel zum Download in chronologischer Reihenfolge:

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Der Artikel im Kasseler Sonntagsblatt über Familie Dudek
-Der Leserbrief von Alfred Hartenbach
-Die Antwort darauf von Jürgen Dudek

Einige Passagen aus Jürgen Dudeks lesen Sie nachfolgend in Auszügen
 

   Um eine Ihrer Aussagen („das Kindergeld fällt ja nicht vom Himmel“) etwas abzuwandeln: Gesetze fallen auch nicht vom Himmel. Die gesetzliche Regelung, wer wann wie lange in einer Schule zu sein hat, war auch nicht schon immer einfach so da. Aus pädagogik- und rechtshistorischer Sicht ist völlig unstrittig: Unser Hessisches Schulgesetz geht, wo es Schulpflicht als Schulgebäudezwang versteht, auf das sog. „Reichsschulgesetz“ zurück. Vor 73 Jahren wurde hier erstmals in deutschen Landen festgelegt, daß Schüler in den Schulunterricht gezwungen werden dürfen (Schulanwesenheitspflicht). Ferner sah das Gesetz vor, Erziehungsberechtigte mit Geld- und Gefängnisstrafen zu belegen, wenn sie ihre Kinder nicht regelmäßig ein Schulgebäude besuchen ließen.
[...]
   Wohlgemerkt, vor 1938 war es hier trotz allgemeiner Schulpflicht nicht strafbar, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause unterrichteten – oder, was weit häufiger war, sie zu Hause unterrichten ließen. Ein erstaunliches Maß familiärer Freiheit, die noch in der Vor-Hitler-Ära bei uns herrschte!
[...]
 Im Brustton der Überzeugung prangern Sie bei uns die „Missachtung geltender Gesetze“ an. Als ehemaliger Staatsanwalt, Amtsrichter, Amts- und Kreisgerichtsdirektor ist Ihnen doch bekannt, daß in unserem Land nur solche Gesetze gelten (dürfen!), die sich mit dem Grundgesetz vertragen. Und genau dieses grenzt sich gegen Staatstotalitarismus jeglicher Couleur ab. Zum Beispiel, indem es die Schutz- und Abwehrrechte des einzelnen Bürgers (Grundrechte) angesichts staatlichen Begehrens obenan stellt. Der Grundsatz, jedes Gesetz müsse verfassungskonform sein, ist zwingend (Art. 20,3 GG). Dies darf gerade bei einem Gesetz nationalsozialistischen Ursprungs nicht ignoriert werden!
[...]
   Doch zurück zu dem Urheber absolut verstandener Schulpflicht. Wer war wohl Nutznießer des vom „Führer“ erstmals in Gesetzesform gegossenen Schulzwangs? Etwa die jungen Deutschen (und deren Familien), die Hitler nun alle unter seinen (Un-)Geist zwingen konnte? Mancher geht sogar so weit zu sagen, der Schulzwang habe erhebliche Mitschuld an der breiten Gefolgschaft hinein in die deutsche Katastrophe – schließlich konnten die Nazis eine komplette Schülergeneration auf ihre Ideologie eintrimmen. Übrigens, bei der Jugend anzusetzen, um ganze Gesellschaften ideologisch ‚umzukrempeln’, war keine Erfindung der Nazis. Dergleichen forderte schon ein Karl Marx – noch bevor man von einem Zweiten, geschweige denn einem „Dritten Reich“ sprechen konnte.

 Sie sehen: Nicht freiheitliche Demokratie steht hinter der absoluten Schulpflicht – sondern totalitäre Ideologie.

Zum Thema Kindergeld schreibt Jürgen Dudek:
   Doch damit nicht genug. Zusätzlich zu einem zweifelhaften Rechtsverständnis werfen Sie uns vor, Kindergeld zu erhalten – obwohl das mit unserem Hausunterricht erst einmal gar nichts zu tun hat. Aber vielleicht läßt sich ja doch ein Zusammenhang herstellen. Indem man diese Familie als Nichtstuer bezeichnet, die sich nur ‚von der Allgemeinheit’ aushalten lassen: Dudeks „leben vom Geld der arbeitenden Bevölkerung“; sie „säen nicht, aber sie leben von den Früchten anderer und missachten das Gesetz“. Es ist nicht mehr weit zum „Volksschädling“. So bezeichnete man vor nicht allzu langer Zeit politisch ‚unliebsame Elemente’. So konnte man ihnen jede Existenzberechtigung absprechen. Derartiger Mittel bedienen auch Sie sich – obwohl Sie es besser wissen müßten!
[...]
   Auch ist Kindergeld keineswegs so konzipiert, daß es den Staat berechtigen würde, Gegenleistungen zu fordern – solche, die sogar in die Grundrechte (!) eingreifen. Vielmehr handelt es sich um eine minimale Aufwandsentschädigung des Staates für das, was Eltern und Familien an erzieherischer und pflegerischer Arbeit leisten.
[...]
   Gelungene Kindererziehung ist das Alleinstellungsmerkmal von Familien! Die Geschichte lehrt eindeutig: Wo der Staat die Kindererziehung in die Hand nimmt, kommt nur Unfug oder katastrophales Leid heraus.
[...]
   Verlangen Sie allen Ernstes, daß meine Frau über ihre zahllosen Pflichten und Tätigkeiten im Haus hinaus (einschließlich ihrer Lehrtätigkeit) noch einer Lohntätigkeit nachgehen soll? Um so Steuergelder zu erwirtschaften? Für wen soll sie denn noch etwas tun? Dreht eine Frau, die von morgens bis abends auf den Beinen ist und einen Dauerzehnkampf in der Familie absolviert, in Ihren Augen nur Däumchen? In Ihrem Leserbrief sprechen Sie in einem anderen, sehr allgemeinen Zusammenhang (siehe oben) von „krumm legen“ und „schuften“. Wenn diese Ausdrücke tatsächlich zutreffen, dann bei meiner Frau. Und das alles tut sie ohne jegliche Entlohnung. Auf einen Urlaub kann sie gar nicht verzichten, weil der ihr sowieso nicht finanziert würde. Und da meinen Sie, es stehe ihr nicht zu, so etwas wie „Kindergeld“ zu erhalten? Was für ein Mensch sind Sie eigentlich?
[...]
   Bemißt sich der Wert eines Vaters nur daran, was er an materiellen Gütern erbringt – für Familie und Finanzminister (und dessen ‚politische Kundschaft’)? Gilt Familienarbeit, also Arbeitszeit, die in der und für die Familie erbracht wird, gar nichts?

   Fest steht: Das finanzielle Argument (will sagen, das Geheuchele von ‚unseren Steuergeldern’) ist, wenn man es zuende denkt, das allerschwächste. Bei Licht betrachtet läßt sich mit ihm am wenigsten Stimmung gegen Hausunterricht machen. Im Gegenteil, schlummert hier ein besonderer Vorteil dieser Bildungsalternative, sozusagen das stärkste Argument, wenn es wirklich um das ‚liebe Geld’ ginge. Denn Schule zu Hause stellt eine Entlastung des Staates dar. Diese zu mißachten – und dann auch noch juristisch zu bekämpfen – ist unter finanziellen Gesichtspunkten grob fahrlässig und verantwortungslos! Fazit: Ihre Argumentation gibt nur vor, „vernünftig“ zu sein. Was Sie in Wirklichkeit ist, nun …